Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter von „Muja Pay“ ist Muja Electronics Einzelunternehmen, Feldstraße 5, 38820 Halberstadt. Diese Bedingungen regeln den Nutzungsvertrag zwischen Muja Pay und registrierten Verkäufern. Sie gelten nicht als Kaufvertrag über die vom Verkäufer angebotene Ware oder Leistung.
2. Kontotypen
Privatkonto: vorgesehen für natürliche Personen, die gelegentlich eigene gebrauchte Gegenstände außerhalb einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit verkaufen. Der reguläre integrierte Zahlungsweg läuft über Stripe Connect. Soweit die optionale PayPal-Funktion freigeschaltet und vom Verkäufer aktiviert wurde, kann daneben eine externe Direktzahlung über das eigene PayPal.Me-Konto des Verkäufers angeboten werden.
Geschäftskonto: vorgesehen für gewerbliche oder selbständige Verkäufer. Der Zahlungsweg läuft über Mollie Connect.
Der Nutzer muss den Kontotyp wahrheitsgemäß wählen und Änderungen seiner tatsächlichen Tätigkeit berücksichtigen. Muja Pay entscheidet nicht verbindlich über die steuer-, gewerbe- oder verbraucherrechtliche Einordnung eines Verkäufers.
3. Nutzungsvertrag und Leistungsumfang
Mit erfolgreicher Registrierung kommt der Nutzungsvertrag über Muja Pay zustande. Muja Pay stellt insbesondere eine mobile QR-Kasse, Zahlungslinks, Zahlungsstatus, Übergabe- und Erstattungsfunktionen, Belege sowie Finanz- und Gebührenauswertungen bereit. Es besteht keine Mindestlaufzeit und nach dem aktuellen Preismodell keine Grund- oder Monatsgebühr.
4. Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer
Der Kauf- oder Leistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Muja Pay wird nicht Verkäufer oder Eigentümer der angebotenen Ware. Der Verkäufer ist für Beschreibung, Zustand, Preis, Übergabe, Gewährleistung, Rückgabe, steuerliche Behandlung, gesetzliche Informationspflichten und sonstige Pflichten aus seinem Verkauf verantwortlich.
5. Registrierung, Angaben und Kontosicherheit
Registrierungs- und Verkäuferdaten müssen richtig, vollständig und aktuell sein. Zugangsdaten sind gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Zahlungsdienstleister können zusätzliche Angaben, Nachweise oder Identitätsprüfungen verlangen. Ohne die erforderliche Freigabe kann Muja Pay die Zahlungsfunktion nicht bereitstellen.
6. Zahlungsdienstleister
Geschäftskonten – Mollie: Der Verkäufer verbindet ein eigenes Mollie-Konto mit Muja Pay. Zahlungen werden auf diesem verbundenen Konto verarbeitet. Mollie entscheidet über Onboarding, Zahlungsarten, Zahlungsannahme und Auszahlung. Die regulären Mollie-Zahlungsgebühren werden dem verbundenen Verkäuferkonto von Mollie berechnet.
Privatkonten – Stripe: Muja Pay bindet den Verkäufer über Stripe Connect als verbundenes Konto an. Identitäts-, Risiko- und Auszahlungsvoraussetzungen werden von Stripe erhoben bzw. geprüft. Zahlungen werden im derzeitigen Modell als Direct Charges auf dem verbundenen Stripe-Konto verarbeitet. Stripe belastet seine Zahlungsgebühren dem verbundenen Konto; Muja Pay kann aus der erfolgreichen Zahlung eine Application Fee erhalten.
Weiterführend: Produktinformationen zu den über Stripe abgewickelten Verkäufen · Datenschutzerklärung
Privatkonten – optionale PayPal-Direktzahlung: Diese Funktion ist keine PayPal-Marketplace- oder Connect-Integration. Der Verkäufer hinterlegt ausschließlich seinen PayPal.Me-Namen. Der Käufer wird von Muja Pay zu diesem externen PayPal-Zahlungsweg weitergeführt und zahlt unmittelbar an das eigene PayPal-Konto des Verkäufers. Muja Pay wird bei dieser PayPal-Zahlung weder Zahlungsempfänger noch Verwahrer des Verkaufserlöses und erhält keinen Zugriff auf PayPal-Zugangsdaten des Verkäufers.
Muja Pay erhält bei dieser externen PayPal-Direktzahlung keinen verlässlichen automatischen Zahlungsstatus und keine tatsächliche PayPal-Gebührenabrechnung. Das bloße Öffnen von PayPal ist deshalb kein Zahlungsnachweis. Der Verkäufer muss Geldeingang und vollständigen Betrag in seinem PayPal-Konto prüfen und den Eingang anschließend in Muja Pay manuell bestätigen. Der Verkäufer ist für die Richtigkeit seines PayPal.Me-Ziels sowie die Einhaltung der für sein PayPal-Konto und den konkreten Verkauf geltenden PayPal-Regeln verantwortlich.
Welche Zahlungsarten im konkreten Checkout erscheinen, hängt zusätzlich von Zahlungsdienstleister, Land, Währung, Käufer, Gerät, Betrag und Kontofreigaben ab. Eine bestimmte Zahlungsart kann daher nicht für jeden Vorgang garantiert werden.
7. Muja-Pay-Plattformgebühr
Digitale Zahlungen werden derzeit ab 1,00 € angeboten. Für eine erfolgreich verarbeitete Zahlung gilt aktuell folgende Muja-Pay-Plattformgebühr: 1,00 €–9,99 €: 0,05 € · 10,00 €–24,99 €: 0,10 € · 25,00 €–49,99 €: 0,15 € · 50,00 €–99,99 €: 0,20 € · ab 100,00 €: 0,25 €. Die für den Verkaufsbetrag geltende Gebühr wird dem Verkäufer vor Erzeugung des QR-Codes angezeigt.
Die Plattformgebühr ist das Entgelt des Verkäufers für die Nutzung der Muja-Pay-Plattform im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Zahlungsvorgang. Sie ist von den Gebühren des Zahlungsdienstleisters zu unterscheiden. Für Verkäufe, die über die externe PayPal-Direktzahlung abgewickelt werden, erhebt Muja Pay derzeit keine transaktionsabhängige Plattformgebühr auf den PayPal-Verkauf; hiervon unberührt bleibt die gesonderte Freischaltungsgebühr nach Ziffer 7a.
7a. Optionale PayPal-Freischaltung für Privatkonten
Die externe PayPal-Direktzahlung ist eine kostenpflichtige Zusatzfunktion für freigeschaltete Privatkonten. Die Freischaltung kostet derzeit 4,99 € Gesamtpreis einmalig für 12 Monate. Sie ist kein Abonnement und verlängert sich nicht automatisch. Für die Freischaltung kommen keine weiteren Muja-Pay-Entgelte hinzu. Nach Ablauf kann der Nutzer die Funktion, sofern sie weiterhin angeboten wird, erneut aktiv freischalten.
Die Laufzeit beginnt nach erfolgreicher Freischaltungszahlung und technischer Aktivierung. Die 4,99 € sind das Entgelt für die Bereitstellung der zusätzlichen Muja-Pay-Funktionen rund um PayPal, insbesondere Zahlungsartauswahl, PayPal.Me-Verknüpfung, Statusführung und manuelle Zahlungsbestätigung; sie sind keine PayPal-Transaktionsgebühr. Vor dem kostenpflichtigen Abschluss werden Gesamtpreis, Laufzeit, fehlende automatische Verlängerung sowie die Vertrags- und Widerrufsinformationen angezeigt.
Verbraucher können den Vertrag über die PayPal-Zusatzfreischaltung gesondert über die elektronische Widerrufsfunktion widerrufen. Muja Pay ermöglicht die sofortige Freischaltung auf ausdrücklichen Wunsch. Bei einem innerhalb der regulären 14-Tage-Widerrufsfrist erklärten Widerruf dieser Zusatzfreischaltung erstattet Muja Pay den hierfür gezahlten Gesamtpreis von 4,99 € vollständig und beendet die Freischaltung; Muja Pay macht für die bis dahin bereitgestellte PayPal-Zusatzfunktion keinen Wertersatz geltend. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Eine Käuferzahlung über PayPal ist davon getrennt.
7b. Empfehlungsprogramm
Registrierte Nutzer können einen persönlichen Einladungscode und Einladungslink erhalten. Wird ein neues Muja-Pay-Konto bei der Registrierung eindeutig einem solchen Code zugeordnet, kann der Empfehlungsgeber nach dem jeweils geltenden Empfehlungsmodell an Muja-Pay-Plattformgebühren dieses direkt eingeladenen Kontos beteiligt werden. Es handelt sich ausschließlich um eine Vergütung von Muja Pay; Gebühren oder Entgelte von Mollie, Stripe, PayPal oder anderen Zahlungsdienstleistern werden nicht geteilt.
Der derzeitige Provisionssatz beträgt 20 % der tatsächlich entstandenen Muja-Pay-Plattformgebühr einer provisionsberechtigten Live-Zahlung. Eine Provision entsteht nicht für Testzahlungen, Zahlungen ohne Muja-Pay-Plattformgebühr oder Vorgänge, die die technischen oder rechtlichen Voraussetzungen des Programms nicht erfüllen. Provisionen werden zunächst für eine Schutzfrist von derzeit 30 Tagen als offen geführt. Wird der zugrunde liegende Vorgang vor der Auszahlung vollständig rückabgewickelt, storniert oder anderweitig unwirksam, kann eine noch nicht ausgezahlte Provision storniert werden.
Verfügbare Provisionen können derzeit ab einem Gesamtbetrag von 5,00 € durch den Nutzer selbst zur Auszahlung angefordert werden. Die Auszahlung erfolgt über den für das Nutzerkonto vorgesehenen angebundenen Zahlungsdienstleister und setzt dessen technische Freigabe sowie ausreichende Plattformliquidität beim betreffenden Zahlungsdienstleister voraus. Mit der Anforderung einer Auszahlung beauftragt und autorisiert der Nutzer Muja Pay, den ausgewiesenen Provisionsbetrag über den hierfür angebundenen Zahlungsdienstleister seinem verbundenen Zahlungsdienstkonto gutzuschreiben beziehungsweise die dafür erforderliche Balance-Bewegung auszulösen. Eine in Muja Pay angezeigte Provision ist kein frei verwendbares Zahlungs- oder E-Geld-Guthaben, sondern eine Abrechnungsposition aus dem Empfehlungsprogramm.
Mehrstufige Vergütungen sind nicht vorgesehen: Ein Empfehlungsgeber verdient nur an dem unmittelbar über seinen Code zugeordneten Nutzer, nicht an weiteren Personen, die dieser Nutzer später selbst einlädt. Eigenwerbung, künstliche Mehrfachkonten, manipulierte Zahlungen, automatisierte oder unerlaubte Massenwerbung und sonstiger Missbrauch sind unzulässig. Bei öffentlicher oder geschäftsmäßiger Empfehlung ist der kommerzielle Charakter beziehungsweise die mögliche Provision transparent zu machen. Der Nutzer bleibt für die rechtliche und steuerliche Behandlung seiner erhaltenen Provision verantwortlich.
8. Gebühren von Mollie, Stripe und PayPal
Zusätzlich zur Muja-Pay-Plattformgebühr beziehungsweise bei PayPal unabhängig von einer Muja-Pay-Transaktionsgebühr können die vom jeweiligen Zahlungsdienstleister berechneten Zahlungsgebühren anfallen. Muja Pay kann vor der Zahlung auf Grundlage veröffentlichter oder konfigurierter Preise einen ungefähren Vergleichswert anzeigen. Je nach Kartenart, Herkunft, Währungsumrechnung, Zahlungsart oder individuellem Vertrag kann die tatsächliche Gebühr abweichen. Für Abrechnung und Auswertung wird nach Möglichkeit die vom Zahlungsdienstleister tatsächlich gemeldete Gebühr übernommen.
Bei Mollie und Stripe werden diese Zahlungsanbietergebühren im derzeitigen Connect-Modell dem Verkäufer bzw. dessen verbundenem Zahlungsdienstkonto berechnet. Bei der externen PayPal-Direktzahlung rechnet PayPal mögliche Gebühren unmittelbar im Verhältnis zum PayPal-Konto des Verkäufers ab; Muja Pay kann deren tatsächliche Höhe nicht auslesen und zeigt deshalb nur einen unverbindlichen Richtwert. Die interne Preis-Kalkulationshilfe nach Ziffer 9 darf solche Richtwerte ausschließlich zur Ermittlung eines unverbindlichen Endpreisvorschlags für den Verkäufer verwenden. Die tatsächliche Providerabrechnung bleibt davon getrennt und kann abweichen.
Gebühren bei Erstattungen: Eine Rückzahlung an den Käufer bedeutet nicht automatisch, dass bereits entstandene Zahlungsabwicklungs- oder Plattformgebühren zurückerstattet werden. Im derzeitigen Stripe-Direct-Charge-Modell werden die ursprünglichen Stripe-Zahlungsabwicklungsgebühren grundsätzlich nicht an das verbundene Verkäuferkonto zurückgegeben. Bei Mollie trägt das verbundene Verkäuferkonto Erstattungen und die nach den Mollie-Bedingungen anfallenden Kosten; Application Fees sind im derzeit verwendeten Connect-Modell nicht erstattbar. Bei externen PayPal-Direktzahlungen kann PayPal nach seinen jeweils geltenden Bedingungen Teile der ursprünglichen Transaktionsgebühr einbehalten; Muja Pay kann die tatsächliche Gebührenbehandlung einer PayPal-Erstattung nicht auslesen. Auch die Muja-Pay-Plattformgebühr für den erfolgreich verarbeiteten ursprünglichen Zahlungsvorgang wird durch die in Muja Pay ausgelöste Käufererstattung nicht automatisch zurückgebucht. Soweit ein Zahlungsdienstleister im Einzelfall Gebühren gutschreibt oder korrigiert, ist dessen tatsächliche Abrechnung maßgeblich.
9. Interne Preis-Kalkulationshilfe
Muja Pay kann dem Verkäufer bei der Erstellung eines Verkaufs optional einen unverbindlichen Endpreis vorschlagen. Ausgangspunkt ist der vom Verkäufer eingegebene Preis. Für die Kalkulation können die Muja-Pay-Plattformgebühr und methodenunabhängig gemittelte Richtwerte der aktuell angebotenen Zahlungsarten berücksichtigt werden. Sind Kosten nicht pauschal kalkulierbar, können sie im Vorschlag fehlen oder später abweichen.
Der Vorschlag ist ausschließlich eine interne Kalkulationshilfe für den Verkäufer. Er entscheidet vor Erzeugung des QR-Codes selbst, welchen endgültigen Verkaufspreis er verlangt. Der Käufer sieht nur diesen endgültigen Preis und keinen gesonderten Muja-Pay-, Karten-, Wallet- oder Zahlungsmittelaufschlag. Der Endpreis bleibt für alle in diesem Checkout angebotenen Zahlungsmethoden gleich und verändert sich nicht nach der Auswahl einer Zahlungsart.
Muja Pay trifft damit keine Entscheidung darüber, welcher Verkaufspreis im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer rechtlich oder wirtschaftlich angemessen ist. Der Verkäufer bleibt für seine Preisgestaltung und – bei gewerblichen Verkäufen – insbesondere für die zutreffende Angabe des Gesamtpreises und sonstige Verbraucherinformationen verantwortlich.
10. Geldfluss und Auszahlung
Muja Pay verwahrt die eigentlichen Verkäufererlöse im vorgesehenen Connect-Modell nicht auf einem eigenen Bankkonto, um sie anschließend selbst an den Verkäufer auszuzahlen. Bei Mollie verarbeitet das verbundene Mollie-Konto die Zahlung; bei Stripe wird die Zahlung auf dem verbundenen Stripe-Konto verarbeitet. Auszahlungen auf das hinterlegte Bankkonto werden vom jeweiligen Zahlungsdienstleister nach dessen Regeln und Freigaben ausgeführt.
Muja Pay stellt hierfür Softwarefunktionen und technische Schnittstellen zur Erstellung und Verwaltung der Zahlungsvorgänge bereit. Die eigentliche Zahlungsdienstleistung wird durch den jeweils eingebundenen Zahlungsdienstleister im Zusammenhang mit dem verbundenen Verkäuferkonto erbracht. Diese Beschreibung gibt den tatsächlichen technischen Geldfluss wieder und nimmt keine darüber hinausgehende aufsichtsrechtliche Einordnung vor.
Bei der optionalen PayPal-Direktzahlung fließt der Käuferbetrag unmittelbar an das vom privaten Verkäufer hinterlegte PayPal.Me-Ziel. Muja Pay nimmt diesen Betrag nicht entgegen und führt hierfür keine eigene Auszahlung aus.
11. Storno, Erstattung und Rückbuchung
Ein noch nicht bezahlter Vorgang kann storniert werden. Nach erfolgreicher Zahlung kann Muja Pay – soweit vom Zahlungsdienstleister unterstützt – eine vollständige Erstattung des vom Käufer gezahlten Gesamtbetrags im verbundenen Verkäuferkonto auslösen. Die Verkäuferoberfläche weist vor der Bestätigung darauf hin, welche bereits erfassten Zahlungsanbieter- und Muja-Pay-Gebühren trotz der Erstattung voraussichtlich beim Verkäufer verbleiben. Dadurch kann ein vollständig rückabgewickelter Verkauf für den Verkäufer wirtschaftlich mit einem negativen Ergebnis in Höhe dieser verbleibenden Gebühren enden.
Muja Pay bietet im automatisierten Erstattungsweg bewusst keine Funktion an, die dem Käufer allein wegen der beim Verkäufer angefallenen Zahlungs- oder Plattformgebühren einen gekürzten Erstattungsbetrag überweist. Ob außerhalb dieses technischen Erstattungswegs im konkreten Kaufverhältnis überhaupt ein geringerer Rückzahlungsanspruch besteht, richtet sich nach dem zwischen Verkäufer und Käufer anwendbaren Recht und kann von Muja Pay nicht pauschal beurteilt werden.
Bei externen PayPal-Direktzahlungen kann Muja Pay keine Erstattung bei PayPal auslösen oder deren tatsächlichen Status automatisch prüfen; der Verkäufer muss die vollständige Rückzahlung selbst direkt in PayPal durchführen. Anschließend kann der Verkäufer den Vorgang in Muja Pay manuell als erstattet markieren, damit Status und Auswertungen entsprechend geführt werden. Diese Markierung dokumentiert die Angabe des Verkäufers und löst selbst keinen Geldfluss aus.
Rückbuchungen, Zahlungsanfechtungen und Chargebacks sind von freiwilligen oder gesetzlichen Erstattungen getrennte Vorgänge und können zu späteren Belastungen, zusätzlichen Gebühren oder negativen Salden beim verbundenen Verkäuferkonto führen.
12. Belege, Rechnungen und Steuern
Muja Pay kann im Namen bzw. anhand der Angaben des Verkäufers Zahlungsbelege, Rechnungsdarstellungen, PDFs, CSV-Dateien und Auswertungen erzeugen. Der Verkäufer ist für die Richtigkeit seiner Angaben, die rechtliche Einordnung des Dokuments und seine steuerlichen Pflichten verantwortlich. Private Verkaufsbelege weisen keine Umsatzsteuer aus; für Geschäftskonten stehen abhängig von den hinterlegten Einstellungen weitere Darstellungen zur Verfügung.
13. Zulässige Nutzung
Muja Pay darf nicht für rechtswidrige Geschäfte, Täuschung, Geldwäsche, verbotene Waren oder Leistungen, die Umgehung von Prüfungen oder die Verletzung von Regeln des jeweiligen Zahlungsdienstleisters eingesetzt werden. Bei Missbrauchsverdacht, Sicherheitsrisiken, gesetzlichen Anforderungen oder Vorgaben des Zahlungsdienstleisters können Funktionen vorübergehend eingeschränkt werden.
Welche Produktkategorien über Stripe unterstützt beziehungsweise ausgeschlossen sind, ist in den Produktinformationen zu Stripe zusammengefasst.
14. Verfügbarkeit
Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann nicht zugesichert werden. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen sowie Störungen von Hosting-, Netz-, E-Mail- oder Zahlungsdiensten können den Betrieb zeitweise beeinträchtigen.
15. Beendigung
Der Nutzer kann sein Muja-Pay-Konto in den Kontoeinstellungen löschen. Der Zugang wird sofort deaktiviert. Sofern keine offenen Zahlungen, Erstattungen, Rückbuchungen, Auszahlungen oder Widerrufsvorgänge bestehen, wird das Verkäuferprofil anschließend anonymisiert und die bisherige E-Mail-Adresse für eine neue Registrierung freigegeben. Andernfalls erfolgt die Anonymisierung automatisch nach Abschluss dieser Vorgänge.
Zahlungs-, Beleg-, Abrechnungs- und Nachweisdaten, die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder zur Abwicklung und Rechtsverteidigung weiterhin benötigt werden, bleiben hiervon unberührt und werden getrennt vom nicht mehr nutzbaren Zugang aufbewahrt. Ein später neu registriertes Konto ist ein neues Vertrags- und Benutzerkonto; frühere Verkäufe und Zahlungsdienstverbindungen werden nicht automatisch übernommen. Bei erheblichen Verstößen oder auf Anforderung eines Zahlungsdienstleisters kann Muja Pay ein Konto einschränken oder sperren.
16. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Zwingende gesetzliche Haftung wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
17. Widerrufsrecht für Nutzer
Soweit der Nutzer den Muja-Pay-Nutzungsvertrag als Verbraucher schließt, gelten die gesetzlichen Widerrufsregeln. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht für den Muja-Pay-Nutzungsvertrag ist vom rechtlichen Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer zu unterscheiden.
18. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Stand
Version 05.09.2026